Jedes Partizip lässt sich substantivieren. Die substantivierten Partizipien sind Maskulina oder Feminina, wenn sie Personen bezeichnen, z.B.: verlobt – der Verlobte, die Verlobte. Die substantivierten Partizipien sind Neutra, wenn sie abstrakte Begriffe bezeichnen, z.B.: überraschend – das Überraschende.
Substantiviert werden außer den Partizipien im Positiv auch solche im Komparativ und Superlativ, z.B.: das Spannende – das Spannendere – das Spannendste. Das Partizip I mit der Partikel zu kann auch als Substantiv auftreten: die auszubildenden Personen – die Auszubildenden.
Die substantivierten Partizipien werden wie Substantive großgeschrieben, aber wie Adjektive dekliniert, z.B.: der Angeklagte, ein Angeklagter, zwei Angeklagte, beide Angeklagten usw.
Die substantivierten Partizipien sächlichen Geschlechts, die abstrakte Begriffe bezeichnen, werden stark dekliniert, wenn sie ohne Begleitwort stehen oder wenn das Begleitwort nicht deklinierbar ist. Dazu gehören die Pronomen viel, wenig, etwas, nichts. z.B.: In diesem Roman können Sie nur Spannendes finden. Kannst du mir etwas Spannendes empfehlen? Ich wünsche dir nur Gutes. Du hast mich mit nichts Neuem überrascht. Wenn das Begleitwort deklinierbar ist, so hat das substantivierte Partizip sächlichen Geschlechts schwache Endungen. Zu den deklinierbaren Begleitwörtern zählt man den bestimmten Artikel und die Pronomen einiges, etliches, manches, vieles, alles. z.B.: das Gestohlene, alles Gestohlene, mit dem Gestohlenen.