In Deutschland ist das Bildungswesen von den Bundesländern geregelt. Sowohl die Bezeichnungen für einzelne Schultypen als auch deren Inhalte unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland.
Vorstufe:
Kindergarten
Vorschule in Deutschland aufgrund einer gesetzlichen Regelung unzulässig (Art. 7(6) GG: Vorschulen bleiben aufgehoben).
Primarstufe:
Grundschule / Volksschule
in einigen Regionen: Orientierungsstufe
Schulen der Sekundarstufe I:
Hauptschule
Erweiterte Realschule (nur Saarland)
Realschule
Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II:
Gymnasium
Gesamtschule
Schulen der Sekundarstufe II:
Berufsbildende Schulen
Berufskolleg
Fachschule
Berufsgrundschule
Fachoberschule
Berufsschule
Berufsoberschule
Berufsfachschule (Handelsschule)
Tertiäre Ausbildung(die Ausbildung, die nach der Allgemeinbildung erfolgen kann): das Hochschulwesen zählt nicht zum Schulwesen
Fachhochschule, Hochschule (Universität)
Alternativschulen: Manche Privatschulen folgen dem Organisationsmodell der staatlichen Schulen, andere konstituieren sich explizit als Alternativen dazu:
Summerhill
Sudbury-Schule
Waldorfschule
Montessorischule
(http://de.wikipedia.org/wiki)
Lesen Sie jetzt die allgemeine Information über Kinder- und Lehranstalten in Deutschland Beachten Sie dabei die Wortschatzerläuterungen.