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Text 26. WETTBEWERB

 

Die wichtigste Grundlage einer Marktwirtschaft ist das Wettbewerbsprinzip. Es ist allerdings keine auf den ökonomischen Bereich beschränkte Erscheinung, sondern findet sich in zahlreichen Lebensbereichen.

Das Wettbewerbsergebnis soll darin bestehen, dass dem Fähigsten der größte Erfolg beschieden ist, während sich die übrigen Mitbewerber mit geringeren Erfolgen begnügen müssen. Im Idealfall ergibt sich dadurch eine Rangskala nach der Leistungsfähigkeit. Der Wettbewerb ist also ein allgemeines gesellschaftliches Verfahren der Auslese und der Motivation zur Steigerung der Leistung.

Der Wettbewerb ist ein Verfahren zur Ermittlung bestmöglicher Problemlösungen. Jeder Wettbewerb ist ein dynamischer Prozess, wobei das Ergebnis von vornherein unbekannt ist. Insofern ist der Wettbewerb auch ein Such- und Entdeckungsverfahren, das die optimale Verwertung all des Wissens einer Gesellschaft ermöglicht, das niemandem in seiner Gesamtheit gegeben und bekannt ist. Er gibt bislang unentdeckten Talenten, Verfahren, Verhaltensweisen usw. Chancen zur Durchsetzung und ist damit für eine sich entwickelnde Gesellschaft unerlässliche Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensverhältnisse.

Für seine Wirksamkeit benötigt der ökonomische Wettbewerb die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung. Freiheit bedeutet, dass man Alternativen hat, sie kennt und tatsächlich ausnutzen darf und kann, sofern man dies will. Ohne Handlungsfreiheit in diesem Sinne wird es keinen Wettbewerb geben. Freiheit der wirtschaftlichen Entfaltung ist Voraussetzung des Wettbewerbs und zugleich eine Funktion des Wettbewerbs. Über die Sicherung der wirtschaftlichen Freiheitsrechte hinaus soll der Wettbewerb außerdem für die guten ökonomischen Marktergebnisse sorgen. Dies ist gegeben, wenn der Wettbewerb fünf Funktionen optimal erfüllt, die im Dienste wirtschaftspolitischer übergeordneter gesellschaftspolitischer Zielsetzungen stehen.

Ökonomische Funktionen des Wettbewerbs:

a) Verteilungsfunktion:

Der Wettbewerb soll die Einkommensverteilung nach dem Leistungsprinzip regeln. Derjenige, der die besten Leistungen an dem Markt erbringt, erhält den größten Gewinn bzw. das höchste Einkommen (z. B. Lohn).

b) Allokationsfunktion:

Der Wettbewerb soll sicherstellen, dass sich Produktion und Angebot von Gütern an den Bedürfnissen der Nachfrager ausrichten („Der Kunde ist König“).

c) Lenkungsfunktion:

Der Wettbewerb soll die Produktionsfaktoren in ihre produktivste Verwendung lenken (höhere Löhne locken Arbeitskräfte in zukunftsträchtige Produktionszweige; hohe Gewinne locken Kapital in Wachstumsindustrien).

d) Anpassungsfunktion:

Der Wettbewerb soll gute Anpassung der Produktionsstruktur von Unternehmen, Zweigen und der ganzen Volkswirtschaft an Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen herbeiführen (z. B. Abbau von überflüssig gewordenen Zweigen, Umstellung auf ökologisch günstigere Produktionsverfahren).

e) Anreizfunktion:

Der Wettbewerb soll Leistung belohnen und Anreize zur Durchsetzung wirtschaftlichster Produktionsmethoden geben, um Ressourcen zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse bestmöglichst auszunutzen.

Die drei ersten Funktionen werden auch als „statistische Funktionen“ bezeichnet, weil sie im Idealfall zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein sollen. Die beiden letzen dynamischen Funktionen betonen dagegen die Anpassung der Produktion und der Produktionsstrukturen an Veränderungen.

Die folgende Definition von Wettbewerb weist auf die wesentlichen Wettbewerbsmerkmale hin: der Wettbewerb ist das selbständige Streben sich gegenseitig beeinflussender Wirtschaftssubjekte nach bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnissen.

Wettbewerbsmerkmale:

a) Selbständigkeit der Wettbewerbshandlungen:

Selbständigkeit schließt z. B. Monopole (Alleinanbieter sowie Alleinnachfrager) und Kartelle aus, bei denen der Wettbewerb durch die vertragliche Regelung von Preisforderungen oder Mangelabsprachen ausgerichtet wird.

b) Sich gegenseitig beeinflussende Wirtschaftssubjekte:

Deutlich wird einerseits das Streben der Konkurrenten um das gleiche Ziel: Markterfolge. Dabei ist die Existenz eines Marktes Voraussetzung für den Wettbewerb.

c) Streben nach bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnissen:

Diese Formulierung lässt das konkrete Motiv, die unternehmerische Zielsetzung von Wettbewerbshandlungen, offen. Damit vereinbart sind also alle denkbaren unternehmerischen Zielsetzungen wie z. B. kurzfristige Gewinnmaximierung, Existenzsicherung oder Umsatzmaximierung.

Wirksamer Wettbewerb, der durch Leistungssteigerung zum Nutzen der Anbieter und zugleich auch der Nachfrager (Verbraucher) beitragen soll, bedarf demzufolge gewisser Spielregeln. Diese Regeln sollen verhindern, dass sowohl Mitkonkurrenten als auch Verbraucher übervorteilt, diese also in ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheit beschnitten werden. Ein Zuviel an Wettbewerb ist bei Nichteinhaltung von Fairneß-Regeln (z. B. Vertragstreue, Beachtung gesetzlicher Vorschriften) gegeben; es ist ruinöser Wettbewerb. Er ist ebenso abzulehnen wie der Mangel an Wettbewerb, der durch Umgehung der Wettbewerbsregeln verwirklicht wird (Absprachen, Kartelle).

 

Fragen zum Text:

1. Worin soll das Wettbewerbsergebnis bestehen?

2. Was für ein Prozess ist der Wettbewerb?

3. Was benötigt der ökonomische Wettbewerb für seine Wirksamkeit?

4. Was für ökonomische Funktionen hat der Wettbewerb?

5. Welche Funktionen des Wettbewerbs bezeichnet man als „statistische“?

6. Wie definiert man den Wettbewerb?

7. Was gehört zu den Wettbewerbsmerkmalen?

8. Welche Spielregeln bedarf ein wirksamer Wettbewerb?

 

 




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