Bei der ersten Bundestagswahl am 14. August 1949 wurde Konrad Adenauer als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 10 Bonn Stadt und Land mit 54,5 Prozent der Stimmen in den Deutschen Bundestag gewählt. Er vertrat den Wahlkreis Bonn bis zu seinem Tod 1967 und wurde bei den fünf Bundestagswahlen 1949 bis 1965 mit Mehrheiten von bis zu 68 Prozent jeweils direkt gewählt.
Adenauers Arbeitszimmer im Palais Schaumburg, Foto von 1950
Der Bundestag wählte ihn am 15. September 1949 mit einer Stimme Mehrheit (einschließlich seiner eigenen) zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, ein Amt, das er bis zu seinem Rücktritt am 15. Oktober 1963 innehatte. Eine entscheidende Stimme in diesem Wahlgang stammte dabei vom Bayernpartei-Abgeordneten Johann Wartner, der sich dem Beschluss seiner Partei widersetzte und – wie er kurz vor seinem Tode bekannte – als wohl einziger Bundestagsabgeordneter der Opposition für Adenauer stimmte. Sonst hätte Adenauer erst in einem späteren Wahlgang mit relativer Mehrheit gewählt werden können. Erster Oppositionsführer der jungen Republik wurde sein Gegenspieler Kurt Schumacher (SPD). Adenauer wäre nicht zum Bundeskanzler gewählt worden, wenn die Stimmen der (West-)Berliner Abgeordneten mitgezählt worden wären.
Bundespräsident Theodor Heuss übergab Adenauer die Ernennungsurkunde am 16. September 1949, die erste Regierungserklärung der Bundesrepublik folgte am 20. September, der erste Besuch bei den Hohen Kommissaren der Alliierten am 21. September – demselben Tag, an dem das Besatzungsstatut in Kraft trat.
Adenauer wurde dreimal (1953, 1957 und 1961) wiedergewählt.