In Deutschland redet man nicht von einer freien Marktwirtschaft, sondern von der „Sozialen Marktwirtschaft“. Damit ist gemeint, dass die größtmögliche Freiheit der Märkte mit einer sozialen Komponente verbunden ist. Das Grundgesetz formuliert das in Artikel 20 so: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Im Unterschied zur reinen Marktwirtschaft greift der Staat in der Sozialen Marktwirtschaft deshalb in vielfältiger Form ins Wirtschaftsgeschehen ein. So erhebt er zum Beispiel Steuern und Abgaben, um das Geld dann in Form von Sozialleistungen an die Haushalte oder in Form von Subventionen an die Unternehmen zurückzugeben. Der Staat sorgt, dass das Existenzminimum eines jeden Einzelnen gesichert ist, dass jeder die Chance erhält, durch eigene Leistung Wohlstand zu erreichen und dass niemand seine Marktmacht missbraucht, sodass ein fairer Wettbewerb stattfindet.
In der Marktwirtschaft hängt das Einkommen wird von Bildung, Berufsqualifikation sowie auch Motivation und persönlicher Leistung ab. Daraus folgt natürlich, dass weniger qualifizierte Kräfte niedrigeres Einkommen haben. In der Praxis wird die Einkommensverteilung zusätzlich durch unterschiedliche Startbedingungen beeinflusst.